Vorab- Einwilligung oder – Verweigerung medizinischer Maßnahmen

Wenn Sie als Patient*in noch in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern, entscheiden Sie selbst über ärztliche Maßnahmen. Sollten Sie dies nicht mehr können, muss eine Vertretungsperson für Sie entscheiden: Entweder eine von Ihnen bestimmte bevollmächtigte Person oder ein/e gerichtlich bestellte/r Betreuer*in. Ihre Wünsche und persönlichen Vorstellungen im Hinblick auf medizinische Maßnahmen sollen dabei Grundlage der Entscheidung sein.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie diese Wünsche und Vorstellungen für eventuell notwendig werdende medizinische Behandlungen schriftlich fest. Auf diese Weise können Sie Einfluss auf ärztliche Maßnahmen nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht als Patient*in auch dann ausüben, wenn Sie in der aktuellen Situation nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen.

Wir informieren Sie gerne kostenlos über Patientenverfügungen.