Wahlfreiheit: Wohngeld und Grundsicherung

Richtungsweisendes Urteil des Bundessozialgerichts zur Wahlfreiheit zwischen Wohngeld und Grundsicherungsleistungen nach SGB XII.

Das Bundessozialgericht hat Sozialhilfeträgern untersagt, mittellose Antragsteller:innen auf die vorrangige Beantragung von Wohngeldleistungen zu verweisen. In der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30. März 2021 (B8SO 2/20 R) hatte der berentete Antragsteller aus Berlin ergänzende Grundsicherungsleistungen beantragt, um bestimmte Vergünstigungen zu erlangen. Den “Berlinpass” erhalten inzwischen in Berlin auch Wohngeldempfänger:innen, mit anderen Vergünstigungen wie der Befreiung von den Rundfunkgebühren ist dies deutlich schwieriger. Hier kann die Entscheidung über die Wahlfreiheit für die Betroffenen sehr hilfreich sein. Dies gilt im übrigen auch für die Fragen der Nachzahlung von Betriebskosten/ Heizkosten.