Werkstattbeschäftigte, die Erwerbsminderungsrente erhalten und gleichzeitig Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, haben unter Umständen Anspruch auf den sog. “Grundrentenfreibetrag”. Damit würde ein Teil der Erwerbsminderungsrente nicht auf die ergänzenden Sozialleistungen angerechnet werden. Der Antrag sollte bis zum 31.12.2022 gestellt werden.